Unsere Anwälte vertreten nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen in allen Arten von Gerichtsverfahren – Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Wir haben Erfahrung in Verfahren vor Gerichten aller Instanzen sowie in Schiedsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren.
Wir bereiten für Sie eine Klage, eine Beschwerde, eine Berufung, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Beschwerde gegen ein Urteil, eine Nichtigkeitsklage oder auch eine Verfassungsbeschwerde vor.
Wir können uns für Sie einsetzen, egal ob Sie in der Position des Klägers oder des Beklagten sind.
Wir vertreten Sie vor Amtsgerichten, Landgerichten, Obergerichten sowie vor dem Obersten Gericht. Sie können sich in Verfahren vor dem Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union auf uns verlassen.
Unsere Kompetenz liegt in unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Mandanten vor Gericht in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren.